Tool · Mieterhöhung
Mieterhöhungs-Rechner (VPI / TÜFE)
Geben Sie Ihre aktuelle Miete und den 12-Monats-VPI (TÜFE)-Durchschnitt für Ihren Verlängerungsmonat ein, um sofort die neue Miete, die monatliche Erhöhung und die jährliche Differenz zu sehen. In der Türkei sind Wohn- und Gewerbemieterhöhungen gesetzlich an diesen Satz gebunden.
Geben Sie die aktuelle Miete ein, um zu rechnen.
Wie wird eine Mieterhöhung berechnet?
Neue Miete = aktuelle Miete × (1 + VPI-Satz / 100). Beispiel: Bei 20.000 ₺ Miete und 30% VPI-Satz beträgt die neue Miete 26.000 ₺ (+6.000 ₺/Monat, +72.000 ₺/Jahr). Maßgeblich ist der von TÜİK veröffentlichte aktuelle 12-Monats-VPI (TÜFE)-Durchschnitt für Ihren Verlängerungsmonat; er ändert sich monatlich, prüfen Sie ihn daher bei TÜİK.
Die gesetzliche Obergrenze und Ihre Rechte
Nach dem türkischen Obligationengesetz darf die jährliche Erhöhung bei Wohn- und Gewerbemietverträgen den 12-Monats-VPI-Durchschnitt des Verlängerungsmonats nicht überschreiten. Selbst wenn der Vertrag einen höheren Satz nennt, ist der Teil über dieser Grenze ungültig. Die Parteien können einen niedrigeren Satz vereinbaren, aber nicht darüber. Bei Streit kann ein Mietfestsetzungs-/Anpassungsverfahren beim Zivilgericht eingereicht werden. Dieses Tool dient der Information; holen Sie für Ihren Fall Rechtsrat ein.
Häufige Fragen
Wodurch wird der Mieterhöhungssatz bestimmt?
Die gesetzliche Obergrenze ist der 12-Monats-VPI (Verbraucherpreisindex)-Durchschnitt für den Verlängerungsmonat. TÜİK veröffentlicht diesen Satz jeden Monat.
Gilt dieselbe Regel für Gewerbemieten?
Ja. Da die befristeten Maßnahmen für Gewerbemieten nach 2024 endeten, sind auch Gewerbemieterhöhungen auf den 12-Monats-VPI-Durchschnitt begrenzt.
Welchen Monats-VPI soll ich verwenden?
Verwenden Sie den 12-Monats-VPI-Durchschnitt für den Verlängerungs-(Start-)Monat Ihres Vertrags. Da sich der Satz monatlich ändert, prüfen Sie den aktuellen Wert bei TÜİK.
Kann der Vermieter eine Erhöhung über der Grenze verlangen?
Nein. Forderungen über der Grenze sind rechtlich ungültig. Der Mieter ist nur zur Zahlung der Erhöhung bis zur gesetzlichen Grenze verpflichtet.
Ist es bei Mietverhältnissen über 5 Jahre anders?
Ja. Bei Mietverhältnissen über 5 Jahre kann das Gericht die Miete nach Marktwert festsetzen, ohne an die VPI-Grenze gebunden zu sein. Für diesen Fall wird rechtliche Unterstützung empfohlen.
