Tool · Wertzuwachssteuer

Wertzuwachssteuer-Rechner für Immobilien

Schätzen Sie die ungefähre Wertzuwachssteuer beim Verkauf Ihrer Wohnung, Villa, Ihres Grundstücks oder Gewerbes. Die Ergebnisse dienen nur zur Information; klären Sie Ihre genaue Lage mit Ihrem Steuerberater.

Kaufdatum
Wählen Sie das Datum der Grundbuch-Übertragung (Erwerb).
Verkaufsdatum
Geplantes Verkaufsdatum; Standard ist heute.

Geben Sie Kauf-/Verkaufsdaten ein, um die ungefähre Steuer zu sehen.

Was ist die Wertzuwachssteuer auf Immobilien?

Die Wertzuwachssteuer ist eine Einkommensteuer auf den realen (indexierten) Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufspreis einer Immobilie. Für Privatpersonen in der Türkei wird sie nach dem wiederholten Artikel 80 des Einkommensteuergesetzes beurteilt. Dieses Tool liefert eine ungefähre Schätzung vor dem Verkauf; der endgültige Betrag kann je nach Situation, Belegen und aktueller Gesetzgebung abweichen.

Welche Verkäufe werden besteuert?

Steuer entsteht in der Regel, wenn eine Privatperson eine gekaufte Immobilie vor Ablauf von 5 vollen Jahren (60 Monaten) seit dem Erwerb verkauft. Verkäufe nach 5 Jahren sind befreit. Bleibt nach Abzug der indexierten Anschaffungskosten und belegter Kosten vom Verkaufspreis ein Gewinn, der den jährlichen Freibetrag übersteigt, wird der übersteigende Teil besteuert.

Wie funktioniert die 5-Jahres-Regel?

Für Privatpersonen ist die Haltedauer entscheidend. Wird die Immobilie länger als 5 volle Jahre ab dem Grundbuch-Erwerbsdatum gehalten und dann verkauft, ist der Gewinn befreit und es fällt ungefähr keine Steuer an. Bei Verkäufen vor 5 Jahren wird der Gewinn berechnet. Da der Zeitraum monatsweise beurteilt wird, kann ein Aufschub des Verkaufs um einige Monate den Freibetrag ermöglichen — das Timing ist also wichtig.

Indexierung des Kaufpreises (Yİ-ÜFE und die 10%-Regel)

Bei der Gewinnberechnung wird der Kaufpreis nicht unverändert, sondern inflationsbereinigt angesetzt. Die Aktualisierung erfolgt mit dem Erzeugerpreisindex (Yİ-ÜFE) für den Monat vor dem Kauf und den Monat vor dem Verkauf. Die Indexierung gilt jedoch nur, wenn der Anstieg 10% oder mehr beträgt. Da die Indexierung den Kaufpreis erhöht, senkt sie den steuerpflichtigen Gewinn; korrekte Indexdaten können das Ergebnis erheblich verändern.

Beispiel: vor 3 Jahren für 1.000.000 ₺ gekaufte Wohnung für 4.000.000 ₺ verkauft

Obwohl die Preisdifferenz wie 3.000.000 ₺ aussieht, wird der steuerpflichtige Gewinn nicht auf diese Differenz berechnet. Zunächst wird der Kaufpreis von 1.000.000 ₺ mit dem Yİ-ÜFE für die Monate vor Kauf und Verkauf aktualisiert (wenn der Anstieg 10% übersteigt); dann werden belegte Kauf- und Verkaufskosten abgezogen. Vom Rest wird der Wertzuwachs-Freibetrag des Jahres (150.000 ₺ für 2026) abgezogen, und der verbleibende Gewinn wird nach dem progressiven Tarif des Jahres besteuert. Die reale Steuer ist daher meist deutlich niedriger als die bloße Preisdifferenz. Für einen genauen Wert nutzen Sie den Rechner und konsultieren Ihren Steuerberater.

Welche Kosten werden berücksichtigt?

Nicht nur die indexierten Anschaffungskosten mindern den Gewinn; auch beim Kauf und Verkauf gezahlte, belegbare Kosten können abgezogen werden. Beispiele sind die Grundbuchgebühr, die Maklerprovision und etwaige Notar- und ähnliche Kosten. Unbelegte Kosten werden nicht berücksichtigt, daher ist es wichtig, Zahlungsbelege bei der Verkaufsvorbereitung aufzubewahren. Im Rechner können Sie Kauf- und Verkaufskosten getrennt eingeben.

Worauf vor dem Verkauf achten?

Vor der Verkaufsentscheidung ist es sinnvoll, Haltedauer, Indexsituation und belegte Kosten zu prüfen. Wenn Sie nahe an 5 Jahren sind, kann ein Aufschub des Verkaufs den Freibetrag ermöglichen. Auch die richtige Preisgestaltung ist für Steuer und Nettoerlös wichtig. Da all dies von Ihrer Situation abhängt, ist Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Immobilienberater vor dem Verkauf der sicherste Weg.

Wertzuwachs bei Hausverkäufen in Belek, Kadriye und Antalya

In Belek, Kadriye, Boğazkent und der weiteren Region Antalya sind die Immobilienwerte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das kann die Wertzuwachssteuer für Eigentümer relevant machen, die innerhalb kurzer Zeit verkaufen. Die korrekte Bestimmung des aktuellen Marktwerts in der Region verkürzt die Käufersuche und hilft bei der Steuerplanung. Unser Team unterstützt Sie mit regionsspezifischer Verkaufsbewertung und Preisgestaltung; beginnen Sie mit einer ungefähren Schätzung im obigen Rechner.

Häufige Fragen

Wann entsteht die Wertzuwachssteuer bei einem Immobilienverkauf?

Für Privatpersonen entsteht Steuer, wenn eine gekaufte Immobilie vor 5 vollen Jahren (60 Monaten) seit Erwerb verkauft wird und nach Indexierung und Kosten ein Gewinn über dem Freibetrag bleibt. Dieses Tool liefert eine ungefähre Schätzung.

Was ist die 5-Jahres-Regel?

Wird eine Immobilie nach mehr als 5 vollen Jahren ab dem Grundbuch-Erwerbsdatum verkauft, ist der Gewinn befreit und es fällt ungefähr keine Steuer an. Bei Verkäufen vor 5 Jahren wird der Gewinn berechnet.

Wie wird der Kaufpreis indexiert?

Der Kaufpreis wird mit dem Yİ-ÜFE für den Monat vor Kauf und vor Verkauf aktualisiert. Die Indexierung gilt nur bei einem Anstieg von 10% oder mehr und senkt den steuerpflichtigen Gewinn, indem sie den Kaufpreis erhöht.

Gibt es Steuer beim Verkauf einer geerbten oder geschenkten Immobilie?

Nein. Der Verkauf einer unentgeltlich (durch Erbschaft oder Schenkung) erworbenen Immobilie liegt außerhalb des Bereichs der Wertzuwachssteuer (EStG Wdh.-Art. 80). Bei solchen Verkäufen fällt ungefähr keine Wertzuwachssteuer an.

Wie hoch ist der Wertzuwachs-Freibetrag 2026?

Für 2026 beträgt der Freibetrag 150.000 ₺. Liegt der Gewinn nach Indexierung und Kosten darunter, fällt ungefähr keine Steuer an; der übersteigende Teil wird nach dem Tarif besteuert. Beträge werden gemäß offiziellen Angaben aktualisiert.

Welche Kosten werden bei der Berechnung abgezogen?

Zusätzlich zu den indexierten Anschaffungskosten können belegbare Kauf-/Verkaufskosten wie Grundbuchgebühr, Maklerprovision und Notarkosten vom Gewinn abgezogen werden. Unbelegte Kosten werden nicht berücksichtigt.

Wie ist es bei Verkäufen im Namen eines Unternehmens?

Immobilienverkäufe durch Unternehmen (juristische Personen) fallen unter die Körperschaftsteuer, nicht unter die Wertzuwachssteuer. Dieses Tool liefert eine ungefähre Schätzung für private Verkäufe.

Ist diese Berechnung verbindlich?

Nein. Diese Berechnung ist eine ungefähre Schätzung nur zur Information und nicht verbindlich. Der genaue Betrag hängt von Indexdaten, Ihren Belegen, dem Freibetrag und dem Tarif ab. Für ein genaues Ergebnis holen Sie Unterstützung bei einem Steuerberater.